Datenverarbeitungsregister (DVR)
Datenverarbeitungsregister (DVR)
In das Datenverarbeitungsregister müssen in Österreich alle Datensammlungen gratis eingetragen werden, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Das Datenverarbeitungsregister wird von der Datenschutzkommission geführt.
Um die Eintragung nachvollziehbar machen zu können, wird eine 7-stellige DVR-Nummer vergeben, die bei jedem Ausdruck anzuführen ist. Die Verpflichtung zur Eintragung liegt beim Dateneigentümer und nicht beim Datenverarbeiter.
Für einige standardisierte Anwendungen bestehen Ausnahmen, die allerdings sehr genau festlegen, welche Daten erfaßt werden dürfen. Dazu gehören z.B.
- Personalverwaltung
- Mitgliederverwaltung
- Verwaltung von Benutzerkennzeichen (Passwörtern)
- Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke
- Schülerevidenz
- Aktenverwaltung
weitere Informationen:
- Datenschutzkommission: http://www.dsk.gv.at/
- Liste der Ausnahmen: http://www.dsk.gv.at/DocView.axd?CobId=30704 (PDF, derzeit 682 KB)




