Verpflichtung zur Barrierenfreiheit
In Österreich ist im Artikel 7 der Bundesverfassung im Kontext des Gleichheitsgrundsatzes ein Diskriminierungsverbot für Behinderte definiert.
Die konkrete Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung ist im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz definiert. Dies enthält zwar nur eine Selbstverpflichtung des Bundes. Von vielen Dienststellen wird dies konsequenterweise auch von allen Förderungswerbern eingefordert, womit auch zahlreiche nichtstaatliche Institutionen betroffen sind.
Für Behörden ist diese Verpflichtung auch im E-Governmentgesetz (E-GovG) festgehalten.

