So erstellen wir barrierenarme Webseiten
Die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) hat mit den Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG) den Standard für barrierefreien Zugang zu Internetseiten definiert.
Nicht alle darin formulierten Ideen sind auch objektiv prüfbar.
Daher versuchen wir unsere Seiten barrierearm zu machen.
Das heißt für uns, daß wir diese Richtlinien möglichst vollständig bei der Erstellung von Webseiten einhalten.
Die Richtlinien sind jedoch in der regelmäßigen redaktionellen Arbeit weiter zu verfolgen. Hierzu bieten wir passende Checklisten und Schulungen als Einstiegshilfe an.
In berechtigten Fällen weichen wir von der Barrierefreiheit fallweise ab. Schließlich ist es ja auch nicht besonders sinnvoll, Tanzschulen rollstuhlgerecht auszubauen, weil Rollstuhlfahrern der Tanzsport im Allgemeinen wohl ohnedies kaum zugänglich gemacht werden kann.
Besonders im Bereich von digitalen Plänen sind verbale Beschreibungen, die mit Braillezeilen oder Sprachsynthesizern interpretiert werden können, technisch kaum machbar.

